Studium & Lehre
Fach: Steuerrecht
Gegenstand:
In der Veranstaltung „Einführung in das Steuerrecht/Allgemeines Steuerrecht“ werden neben den Grundlagen des EStG, des KStG und des UStG auch Grundzüge der Besteuerung internationaler Steuersachverhalte und Grundsätzliches zum Verfahrens- und Prozessrecht vermittelt.
Die Veranstaltungen „Einkommensteuerrecht“ und „Umsatzsteuerrecht“ behandeln die jeweils klassische direkte und indirekte Steuer. Dabei werden im Einkommensteuerrecht die Probleme der Unternehmer- bzw. Mitunternehmerbesteuerung zunächst nur in Grundzügen abgehandelt. Die Unternehmensbesteuerung nach dem EStG, dem KStG und dem GewStG ist Gegenstand der Veranstaltung „Unternehmenssteuerrecht“; hier werden die Steuerrechtsfragen des Unternehmens – abgestellt auf Rechtsformen – im Zusammenhang dargestellt. Darüber hinaus werden die steuerrechtlichen Konsequenzen von Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland bzw. ausländischer Unternehmen im Inland erörtert.
Ziele:
Das Studium des Steuerrechts soll mit Gegenstand und Methoden der Steuerrechtswissenschaft vertraut machen. Es wird Wert darauf gelegt, dass die Besteuerungstatbestände keine unabänderlichen Daten – zum Beispiel im Rahmen einer Steuerplanung – sind, sondern als Teil der Gesamtrechtsordnung den üblichen Rechtsanwendungskriterien unterliegen. Der Student soll einerseits die Beziehungen des Steuerrechts zu seinen zivilrechtlichen Grundlagen erkennen, andererseits die Einbettung dieses Rechtsgebiets in das Verfassungsgefüge (Grundrechte, Kompetenzverteilungen usf.) berücksichtigen.
Fachspezifische Methoden:
Schulung in der Auslegung und Anwendung von Steuergesetzen, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Gestaltung von Lebenssachverhalten.